Seit dem 1. April 2016 dürfen E-Zigaretten, Liquids und deren Behältnisse nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, auch nicht im Versandhandel und auch dann nicht, wenn sie kein Nikotin enthalten (§ 10 JuSchG). Eine einfache Abfrage des Geburtsdatums stellt das nicht sicher. Wir prüfen das Alter deshalb zweimal: vor der ersten Bestellung und bei der Zustellung.
Altersprüfung in zwei Stufen
- 1. Stufe: SCHUFA-Identitätsprüfung vor der ersten Bestellung
Vor der ersten Bestellung, mit oder ohne Kundenkonto, gleichen wir Name, Anschrift und Geburtsdatum über den SCHUFA-IdentitätsCheck ab. Wir erhalten nur die Antwort, ob Identität und Alter bestätigt sind. Eine Bonitätsprüfung findet nicht statt, und für andere Zwecke werden die Daten nicht verwendet. Wer bei der SCHUFA nicht eindeutig bestätigt wird, kann das Alter mit dem Ausweis nachweisen: Die Daten aus der maschinenlesbaren Zone werden ausschließlich auf unserem eigenen Server geprüft und nicht an Dritte übermittelt, die Ausweisnummer wird nicht gespeichert. Ohne bestandene Prüfung kommt keine Bestellung zustande. Wer einmal geprüft ist, muss die Prüfung bei späteren Bestellungen nicht wiederholen. Für unsere Kunden entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung. - 2. Stufe: DHL-Alterssichtprüfung bei der Zustellung
Wir liefern ausschließlich mit DHL Paket und dem Service Alterssichtprüfung ab 18 Jahren. Der Zusteller übergibt die Sendung nur an volljährige Personen und lässt sich im Zweifel ein Ausweisdokument zeigen. Mehr dazu unter Versandarten.
Jugendschutzbeauftragte
Wir haben über den Händlerbund Jugendschutzbeauftragte bestellt. Sie sind Ansprechpartner für Kunden und Erziehungsberechtigte, nehmen Hinweise entgegen und beraten uns, damit unser Angebot und unsere Abläufe den Jugendschutzbestimmungen entsprechen. Die Kontaktdaten stehen im Impressum.

Zertifikat des Händlerbunds über die Bestellung unserer Jugendschutzbeauftragten